Autoversicherung
Unter der allgemeinen Bezeichnung
Autoversicherung versteht man verschiedene Versicherungen rund um ein
Auto. Wenn man von einer Autoversicherung spricht, dann kann man
entweder eine sogenannte KFZ-Haftpflichtversicherung meinen oder eine
Kaskoversicherung. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man
zwischen Teilkasko und Vollkasko.
Weiterhin kann man auch eine
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung meinen wenn man Autoversicherung
sagt, gleichwohl hierfür die geläufigere Bezeichnung
Rechtsschutzversicherung lautet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist
eine sogenannte Pflichtversicherung, wie der Name auch schon
andeutet. Dies bedeutet, dass diese Versicherung von jedem Inhaber
einen Kraftfahrzeuges (PKWs) abgeschlossen werden muss. Ansonsten
darf der PKW nicht im Straßenverkehr bewegt werden, da die
Betriebserlaubnis automatisch ohne gültige
Haftpflichtversicherung erlischt.
Geprüft wird eine gültige und
bestehende Haftpflichtversicherung bereits bei der Anmeldung des
Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde. Hier muss eine
sogenannte Deckungskarte vorgelegt werden die einen
Versicherungsschutz nachweist. Es gibt Abkommen mit allen
Versicherungsgesellschaften dass diese ein Erlöschen des
Haftpflicht-Versicherungsschutzes an die zuständigen Behörden
melden. Die Behörde meldet dann gegebenenfalls das Fahrzeug
zwangsweise ab.