Autoversicherung

Unter der allgemeinen Bezeichnung Autoversicherung versteht man verschiedene Versicherungen rund um ein Auto. Wenn man von einer Autoversicherung spricht, dann kann man entweder eine sogenannte KFZ-Haftpflichtversicherung meinen oder eine Kaskoversicherung. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teilkasko und Vollkasko.

Weiterhin kann man auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung meinen wenn man Autoversicherung sagt, gleichwohl hierfür die geläufigere Bezeichnung Rechtsschutzversicherung lautet.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine sogenannte Pflichtversicherung, wie der Name auch schon andeutet. Dies bedeutet, dass diese Versicherung von jedem Inhaber einen Kraftfahrzeuges (PKWs) abgeschlossen werden muss. Ansonsten darf der PKW nicht im Straßenverkehr bewegt werden, da die Betriebserlaubnis automatisch ohne gültige Haftpflichtversicherung erlischt.

Geprüft wird eine gültige und bestehende Haftpflichtversicherung bereits bei der Anmeldung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde. Hier muss eine sogenannte Deckungskarte vorgelegt werden die einen Versicherungsschutz nachweist. Es gibt Abkommen mit allen Versicherungsgesellschaften dass diese ein Erlöschen des Haftpflicht-Versicherungsschutzes an die zuständigen Behörden melden. Die Behörde meldet dann gegebenenfalls das Fahrzeug zwangsweise ab.


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